Wachstumschancen-Gesetz: Profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen beim Erwerb von Neubau-Immobilien

Degressive Abschreibung in Höhe von 5 % und weitere attraktive Abschreibungsmöglichkeiten

Das Wachstumschancengesetz ermöglicht bessere Abschreibungsmöglichkeiten für neu errichtete Wohngebäude und Wohnungen zur Vermietung.

Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) im Überblick

Voraussetzung:

  • Anspruchberechtigt sind alle neu errichteten Wohnimmobilien zur Vermietung.
  • Der Immobilienerwerb bzw. Baubeginn muss zwischen 01. Oktober 2023 und 30. September 2029 rechtswirksam abgeschlossen sein.
  • Das Objekt muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Förderung:

  • Sie profitieren von einer degressiven Abschreibung in Höhe von 5 % pro Jahr

 

 

Sonderabschreibung (Sonder-AfA) im Überblick

 

Voraussetzung:

  • Gefördert werden Neubauten die den Standard "Effizienzhaus KfW 40 QNG" erfüllen
  • Die Baukostenobergrenze beträgt 5.200 Euro pro m².
  • Das Objekt muss mindestens zehn Jahre lang nachweisbar vermietet sein.
  • Zeitpunkt des Bauantrags: nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029.   

Förderung:

  • Sonderabschreibung in Höhe von 5 % auf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro je m² Wohnfläche.
  • Der Zeitraum der Abschreibung beträgt vier Jahre.

Kombinationsmöglichkeit:

  • Ein späterer Wechsel zur linearen AfA (3 %) ist möglich.
  • Eine Kombination aus degressiver AfA und oben genannter Sonderabschreibung ist möglich.

Unsere Immobilienangebote

In unserer Immobiliensuche bieten wir Ihnen eine umfassende Auswahl an Objekten an: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen und viele andere Objekte. 

 

Bei der Finanzierung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gern zur Seite.  

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Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Bei einer linearen Abschreibung wird eine Immobilie, über den festgelegten Abschreibungszeitraum in gleichbleibender Höhe abgeschrieben. Die lineare Abschreibung beträgt aktuell bei Neubauten 3 %.

Anders verhält es sich bei der degressiven Abschreibung. Im ersten Jahr wird die gesamte Investiontssumme berücksichtigt und in den nachfolgenden Jahren bezieht sich die Abschreibung auf den verbleibenden Restwert. Die degressive Abschreibung beträgt aktuell 5 % und ist damit höher als die lineare Abschreibung.

Warum gibt es die neuen Abschreibungsmöglichkeiten?

Ziel ist die Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche in Deutschland. Durch die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten wird eine schnellere Refinanzierung von Investitionen ermöglicht und Investitionsanreize für den Bau von neuen und klimafreundlichen Wohnungen geschaffen.

Wo finde ich weiterführende Informationen hierzu?

Sie finden weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium für Wohnen, Städteentwicklung und Bauwesen. Klicken Sie dafür auf diesen LINK.

 

Hinweis: Die Inhalte der Seite dienen lediglich der Information und ersetzen keine Beratung durch einen fachkundigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.